Erste Hilfe – betrieblicher Ersthelfer (RbP 8 Punkte)
Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren.
Bescheinigung „Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer“ und Bescheinigung für die Fahrerlaubnis-Verordnung §19.
- Wie Handel ich in einem Notfall?
- Absicherung und Eigenschutz von Unfällen
- Theoretische Grundlagen der Ersten Hilfe
- Praktischer Teil – Erste Hilfe
Zielgruppe: | offene Zielgruppe |
Kursgebühr: | 70,00 € je Teilnehmer/in |
Referent
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Egbert HohmuthExam. Krankenpfleger, Notfallsanitäter, ABC - Erste Hilfe Ausbildung